Jugendschutzgesetz
Aufgrund des Jugendschutzes dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Ab dem 01.04.2016 werden die Regelungen zum Jugendschutz ausgeweitet.
Für den Tabakwaren-Onlinehandel bedeutet dies:
1. Vor oder während des Bestellvorgangs muss eine Altersprüfung stattfinden.
2. Bei Auslieferung der Ware muss gewährleistet sein, dass eine berechtigte Person die Ware entgegennimmt, da auch hier eine Alterskontrolle stattfindet. Ist dies nicht der Fall, darf die Ware nicht übergeben werden.
Die Begründung im Gesetzestext (Allgemeiner Teil, Abschnitt II) lautet wie folgt:
„Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden im JuSchG folgende Maßnahmen ergriffen: […]
2. Es wird sichergestellt, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.“
Zur Überprüfung des Alters steht in Abschnitt VI, 5:
„Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso-Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check).“
Was gilt es ab sofort für zedaco-Kunden zu beachten?
Wenn ihr eine Bestellung bei uns durchführt, in der Ware enthalten ist, die der Altersprüfung unterliegt (wie z. B. Zigaretten, Tabak, E-Zigaretten usw.), werden die oben genannten Altersprüfungen vorgenommen. Wenn ihr ausschließlich Artikel bestellt, die nicht der Altersprüfung unterliegen, fallen entsprechende Checks nicht an.
Bitte stellt Sie sicher, dass bei Auslieferung der Ware eine Person über 18 Jahren anzutreffen ist, die die Ware entgegennimmt. Dies bedeutet, dass bei Übergabe des Pakets durch den Zusteller ebenfalls eine Alterssichtkontrolle (z. B. anhand eines Lichtbildausweises) stattfindet. Berechtigt zur Annahme der Ware sind alle im Haushalt lebenden Personen, die das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.